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Datenschutzpolitik

Einwilligung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leiterplattenherstellung durch TS PCB Techno-Service S.A., im Weiteren Lieferant genannt

 

Anfrage

 

  1. Die Anfrage soll in der elektronischen Form versendet werden:
    1. über das Anfrageformular auf der Webseite www.tspcb.pl oder
    2. per E-Mail inquiry@tspcb.pl
  2. Die durch den Lieferanten geschickten Preisangebote bilden keine Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Mündlich getroffene Vereinbarungen und Verpflichtungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Angaben im empfangenen Angebot zu überprüfen und eventuelle Anregungen vor der Bestellung dem Lieferanten schriftlich zu melden. Bei einer Bestellung aufgrund eines Angebots (gemäß dem Angebot) werden alle vorgeschlagenen Änderungen des Angebots als akzeptiert verstanden, sofern diese im Angebot auch enthalten sind.
  4. Das Angebot wird nur dann berücksichtigt, wenn sich der Auftraggeber bei der Bestellung auf die Angebotsnummer beruft und alle Parameter der bestellten Leiterplatte mit dem Angebot übereinstimmen  (Änderungen der Technologie, Menge oder Realisierung-bedingungen, die im Angebot angegeben wurden, können zur Preis- und/oder Lieferzeitänderungen führen).

 

Bestellung

 

  1. Die Bestellungen sind ausschließlich in Schriftform einzureichen:
    1. über das Bestellungsformular auf der Webseite www.tspcb.pl oder
    2.   per E-Mail office@tspcb.pl
  2. Der Rücktritt des Auftraggebers von der Auftragsdurchführung ist möglich nur unter der Bedingung, dass er die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Herstellungs-vorgang decken wird.
  3. Die per Online-Formular bzw. die genannte E-Mail eingereichten Bestellungen werden durch den Auftraggeber als die Forderung der Dienstleistungsdurchführung angesehen. Mündlich getroffene Vereinbarungen und Verpflichtungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.
  4. Jede, vom Lieferanten unabhängige Zugangsbegrenzung zur Webseite, aber auch vorüber-gehend oder endgültig nicht funktionierende Bereiche der Lieferanten-Webseite bzw. der gesamten Webseite sind keine Grundlage für Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers.
  5. Der Lieferant kann dem Auftraggeber die Auftragsrealisierung wegen der bisherigen Zahlungsverzügen seitens des Auftraggebers, Unstimmigkeiten zwischen der Bestellung und technischen Spezifikation des Lieferanten, fehlenden Produktionskapazitäten, oder aus einem anderen berechtigten Grund verweigern.
  6. Im Fall von Bestellungen in Standardlieferzeiten hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von
    2 Stunden nach der Bestellung das Projekt zu ändern oder den Auftrag zu stornieren. Nach 2 Stunden darf die Bestellung nicht mehr geändert werden und im Fall der Stornierung des Auftrages muss es mit Deckung der entstandenen Kosten für bestimmte Produktionsetappen gerechnet werden.
  7. Im Fall von Express-Bestellungen sind die Änderungen im Projekt oder der Rücktritt von der Auftragsrealisierung nur unter Bedingung der Deckung der anfallenden Kosten möglich, die mit der Realisierung des Auftrags verbunden sind.
  8. Im Fall von Änderungen im Projekt ist der Auftraggeber verpflichtet, den Namen oder die Revision der Leiterplatte zu ändern (z.B. durch die Einführung einer neuen Revision der Platine). Die fehlende Namensänderungen wird kein Grund zur Reklamation,  wenn der Lieferant eine alte Version der Leiterplatte herstellt.
  9. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, den Auftrag unter den Bedingungen des Lieferanten zu realisieren. Bei einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese Bedingungen akzeptiert, einschließlich mit Vorbehalt, dass sich die Haftung des Lieferanten nur auf Ersatz von mangelhaften oder falsch gelieferten Leiterplatten beschränkt.
  10. Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf der Grundlage des angenommenen Auftrags unterliegt dem Recht der Republik Polen, und alle Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit der polnischen Gerichte.

 

Realisierung der Bestellung

 

  1. Falls der Auftraggeber nicht anders bestimmt hat,
    1. realisiert der Lieferant die Bestellungen gemäß den Normen IPC-A-600, IPC-A-610, PERFAG 2D, PERFAG 3C,
    2. realisiert der Lieferant die Bestellungen mit Menge-Toleranz von -5%/+10%,
    3. behält sich für den Nutzen die Möglichkeit des Auftreten von fehlerhaften und sichtbar durch den Lieferanten gekennzeichneten Leiterplatten vor, nach folgenden Regeln:
    • 10 Stk. und mehr im Nutzen, man erlaubt X-outs für 10% Nutzen, aber nicht mehr als 10% je Nutzen,
    • weniger als 10 Stk. im Nutzen, man erlaubt X-outs für 10% Nutzen, aber nicht mehr als 1 Leiterplatte.
  2. Andere Bestimmungen können nach individueller Absprache (Anzahl-Toleranz von ±0% erfordert eine individuelle Preisabrechnung) getroffen werden.
  3. Der angegebene Liefertermin ist nur annähernd. Falls der Liefertermin überschritten wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf jegliche Schadensersatzansprüche oder die Stornierung der Bestellung zu verzichten.
  4. Im Fall der Verzögerungen bei Auftragsrealisierung, trägt der Lieferant keine finanziellen Konsequenzen der Verzögerung. Bei Verzögerungen von Express-Aufträgen kann der Leiterplattenpreis nochmal kalkuliert und ev. Wert des Eilzuschlages reduziert werden.
  5. Die Zahlungsverzögerungen führen zur Zurückhaltung der Auftragsabwicklung und Lieferungen bis zur Begleichung der überfälligen Forderungen.

 

Preis

 

  1. Der Lieferant kalkuliert den Preis der Leiterplatten auf Grund der zugeschickten Gerberdaten (Anfrage zugestellt per E-Mail oder über die Webseite). Alle angegebenen Preise in Angeboten, Bestellungen und im Online-Formular auf der Webseite sind Netto Preise und enthalten keine Transport- und Versicherungskosten (Ex Works Gdańsk nach Incoterms 2010), sowie die Kosten für elektronische Bauteile und die Bestückung dieser Bauteile, da der Kauf und die Bestückung von elektronischen Bauteilen auf den Leiterplatten nicht Gegenstand der Tätigkeit und somit Teil des Angebots des Lieferanten ist.. Die Preise hängen von der ausgewählten Leiterplatten-Technologie und der Gesamtfläche der Bestellung ab. 
  2. Die Transportkosten hängen vom Gewicht des Pakets und dem Lieferungsort ab, in dem das Paket zu liefern ist. Auf Wunsch des Auftraggebers können die Transportkosten gemäß DHL Preisliste bestimmt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ware gemäß den durch den Kurier angebotenen Bedingungen zu versichern – in dem Fall werden die Versicherungskosten zu den Transportkosten hinzugefügt.
  3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis der Platinen zu ändern, wenn die durch den Auftraggeber zugeschickte Bestellung andere Bedingungen als das früher akzeptierte Angebot bestimmt (z.B. Änderung der Leiterplatten-Technologie, Stückanzahl, gewünschte Lieferzeit der Bestellung) bzw. wenn nach der Bestellung und vor ihrer Durchführung eine erhebliche (von über 10%) Preiserhöhung der Materialien für die Herstellung von Leiterplatten geschehen wird.
  4. Der Preis im Online-Bestellformular gilt erst nach der Überprüfung der angehängten Gerberdaten und Bestätigung. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis zu ändern oder die Bestellung zu stornieren, wenn die angehängten Projekt-Dateien nicht mit der Leiterplatten-Technologie im Online-Bestellformular übereinstimmen.

 

Lieferung

 

  1. Der Realisierungstermin umfasst die Lieferzeit nicht. Das bestimmte Realisierungsdatum ist das Datum des Versandes vom Werk bzw. der Bereitstellung der Ware zur Abnahme
    (Ex Works Gdańsk nach Incoterms 2010).
  2. Der Lieferant realisiert die Lieferungen im Inland und Ausland standardmäßig in Zusammenarbeit mit der DHL-Spedition. Wenn der Auftraggeber einen Vertrag mit einem anderen Spediteur unterzeichnet hat und die Ware somit gesendet werden soll , ist der Auftraggeber verpflichtet, die eigene Kundennummer gemäß dem Vertrag mit dem  Spediteur anzugeben.
  3. Der Lieferant trägt keine Verantwortung für Zerstörung und Abhandenkommen der Warensendung durch den Kurier bzw. jegliche Lieferverzögerung seitens des Spediteurs (in solchen Fällen steht der Lieferant zur Verfügung bei der Lösung der entstandenen Probleme oder der Einlegung der Reklamation beim Spediteur).
  4. Bei Verzögerungen in Lieferung der Leiterplatten trägt der Lieferant keine finanziellen Folgen dieser Verzögerung.

 

Nutzung der Leiterplatten

 

  1. Vor der Bestückung der Leiterplatten ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Prüfbestückung an einer Platine durchzuführen und den Einsatz der übrigen Leiterplatten erst nach der Feststellung der Richtigkeit der Prüfbestückung vorzunehmen.
  2. Im Falle der Nichtdurchführung der Probebestückung nach Punkt 1 trägt der Lieferant keine Verantwortung für den durch den Auftraggeber getragenen Schaden.

 

Lagerungsbedingungen für Leiterplatten

 

  1. Die empfohlenen Lagerbedingungen für Leiterplatten sind:
    - dicht verschlossene Verpackung, Luftfeuchtigkeit unter 50% und Raumtemperatur.
  2. Lagerzeit:
    - 6 Monate für Platinen, die auf Laminaten mit TG 135 (Standard) hergestellt werden,
    - 4 Monate für Platinen, die aus Laminaten mit mehr als 135 TG hergestellt werden.
  3. Im Falle undichter Packungen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Lagerzeit wird empfohlen, die Platten zu trocknen:
    - Platinen, die auf Laminaten mit TG 135 hergestellt werden, sollten 24 Stunden vor der Bestückung getrocknet werden;
    - Platinen, die aus Laminaten mit höherem TG hergestellt werden, sollten 8 Stunden vor der Bestückung getrocknet werden.
    Trocknungsbedingungen:
    - TG 135 - 3 Stunden bei 130 Grad Celsius,
    - TG höher als 135 - 3 Stunden bei 140 Grad Celsius.
    Bei der Vakuumtrocknung mit einem Druck von ca. 50 mbar können die Trocknungstemperaturen um 20 Grad Celsius reduziert werden.
    Die angegebene Trockenzeit ist eine Mindestzeit und kann je nach Platinenkonstruktion oder den Bedingungen, unter denen die Platinen der Feuchtigkeit ausgesetzt sind, verlängert werden.
  4. Der Lieferant garantiert die Lötbarkeit der gelieferten Leiterplatten gemäß IPC 4552A für 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Leiterplatten an den Auftraggeber (bzw. ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Leiterplatten zur Abnahme im Falle der Eigenabnahme durch den Auftraggeber). Nach Ablauf dieser Frist ist die Haftung des Lieferanten für Probleme, die bei der Bestückung von elektronischen Bauteilen auf den gelieferten Leiterplatten auftreten, ausgeschlossen.

 

Zahlung

 

  1. Der Lieferant nimmt die Auftragsdurchführung seitens neuer Auftraggeber nach ihrer vorigen Einbringung der Forderungen auf Grund der Zahlungs­spezifikation vor. Die Zahlungsspezifikation ist 7 Werktage gültig, nach dieser Frist wird annuliert und die berechneten Preise gelten nicht mehr. Im Fall von keinem Zahlungseingang innerhalb dieser Frist und fehlender Bestätigung zum Einverstanden mit allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird die Bestellung storniert.
  2. Nach ersten drei Transaktionen, die auf Grund der Zahlungsspezifikation geregelt werden, kann sich der Lieferant  mit verlängerter Zahlungsfrist einverstanden erklären.
  3. Das Einverständnis mit der Zahlung nach der Auftragsdurchführung kann nach der Lieferung der folgenden Unterlagen durch den Auftraggeber ausgedrückt werden:
    1. des aktuellen Auszuges aus dem Landesgerichtsregister oder der Bescheinigung über den Eintrag in das zuständige Register,
    2. der Kopie der Bescheinigung über die Erteilung einer Umst.-Id.-Nr,
    3. der Kopie der Bescheinigung über die Erteilung einer statistischen Nummer REGON.
  4. Bei nicht termingerechten Zahlungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die über­fälligen Zahlungen zuzüglich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, ab der Zahlungsfrist der tatsächlichen Zahlung gerechnet, zu erbringen.
  5. Zum Zeitpunkt der Verrechnung der Überweisung steht dem Lieferanten das Eigentum der Leiterplatten zu.
  6. Verspätete Zahlungen haben die Aussetzung der Bearbeitung und des Versands von Bestellungen zur Folge, bis die überfälligen Beträge beglichen sind. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können die Zahlungsbedingungen für künftige Aufträge dahingehend geändert werden, dass 100 % des Auftragswerts vor Beginn der Produktion zu zahlen sind (Vorauszahlung).

 

Garantie

 

  1. Im Fall der elektrisch geprüften Leiterplatten (E-Test) erteilt der Lieferant eine unbefristete Garantie für elektrische Mängel.
  2. Der Lieferant erteilt eine 12-Monate-Garantie für materielle Schäden.
  3. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Lieferung der bestellten Leiterplatten an den Auftraggeber.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Platinen, die ohne Prüfbestückung mit elektronischen Bauteilen bestückt wurden (siehe Punkt 2 des Abschnitts Nutzung der Leiterplatten).
  5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Platinen, die nicht gemäß den Anweisungen des Lieferanten gelagert wurden (siehe Abschnitt Lagerungsbedingungen für Leiterplatten).
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu überprüfen, ob alle gelieferten Produktionsdaten (Layout, Bohr- und Fräsprogramme, etc.) vollständig und korrekt sind. Die Fertigung  von Leiterplatten liegt  immer in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Lieferant haftet nicht für fehlerhafte Leiterplatten , wenn sie in Übereinstimmung mit den durch den Auftraggeber gelieferten Produktionsdaten (Gerberdaten) gefertigt worden sind.
  7. Die vom Lieferanten gewährte Garantie unterliegt dem Recht der Republik Polen, und alle Streitigkeiten, die bei der Prüfung von Ansprüchen aus der gewährten Garantie entstehen können, unterliegen der Zuständigkeit der polnischen Gerichte. Dies bedeutet, dass die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ausgeschlossen ist. Gewährleistungsbestimmungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Beanstandungen

 

  1. Die Reklamationen wegen der Qualität und Menge der gelieferten Leiterplatten sollten unmittelbar nach der Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten in elektronischer Form an folgende Adresse: office@tspcb.pl eingereicht werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Reklamationsmitteilung setzt sich der Lieferant mit dem Auftraggeber in Verbindung, um die weiteren Schritte des Verfahrens festzulegen.
  2. Bei der Einreichung der Beanstandung ist der Auftraggeber verpflichtet, das eingetretene Problem zu beschreiben, indem er die Fotos der fehlerhaften Schaltungen beifügt. Wenn der Lieferant der Ansicht ist, dass die vorgelegten Fotos nicht ausreichen, um die Reklamation zu bearbeiten (und insbesondere das Vorhandensein eines Mangels zu bestätigen oder die Ursachen der fehlerhaften Leiterplatten zu diagnostizieren), kann er den Auftraggeber auffordern, unverzüglich Proben der fehlerhaften Platinen zu schicken, um sie zusätzlichen Tests zu unterziehen, einschließlich zerstörender Tests (Schleifen, d.h. die sogenannte Mikrosektion).
  3. Die Reklamationen wegen der Qualität der Leiterplatten werden durch den Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Pakets mit mangelhaften Leiterplatten und innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde über Fehlmenge geprüft.
  4. Die Fristen gemäß Absatz 3 können verlängert werden, wenn bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde zusätzliche Tätigkeiten (Forschung, Expertise, Aktivitäten mit dem Kurier) notwendig werden.
  5. Die Verantwortung des Lieferanten ist aus der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die beanstandeten Leiterplatten auf irgendwelche Weise verändert wurden, auch wenn sie mit elektronischen Bauteilen ausgestattet sind, sofern solch ein schriftliches Einverständnis des Lieferanten mit so einer Veränderung früher nicht zugeschickt wurde.
  6. Die beanstandeten Leiterplatten sollten an die Adresse des Lieferanten zugeschickt werden.
  7. Die Anmeldung der Beanstandung befreit den Auftraggeber von der Zahlungserbringung für die erhaltene Ware nicht.

 

Urheberrechte

 

  1. Der Auftraggeber erklärt, dass er über alle erforderlichen Urheberrechte für die an Lieferanten gelieferten Entwürfe für die Herstellung bzw. Preisabrechnung verfügt.

 

Vertraulichkeit

 

  1. Der Lieferant sichert volle Vertraulichkeit der zugeschickten Daten, was durch die Möglichkeit der Unterzeichnung von NDA Agreement (Vertraulichkeitserklärung) gewährleistet sein kann. Die Personaldaten der Kunden können in der Datenbank von Techno-Service S.A. eingegeben und verarbeitet werden gemäß dem Datenschutzgesetz vom 10. Mai 2018 (Gesetzblatt 2018, Punkt 1000) und der Allgemeinen Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Die Daten sind vor unberechtigtem Zugriff geschützt.
  2. Die Daten werden zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen von dem Lieferanten verwendet und um die Marketing-Aktivitäten, wie Produkt-Informationen und Sonderangebote, zu unterstützen.

 

Kundenpanel auf der Website

 

  1. Das Kundenpanel auf der Seite www.tspcb.pl ermöglicht Angebotsanfragen und Bestellungen auf gedruckten Schaltungen. Folgende Funktionen sind hierbei verfügbar:
    1. die Überwachung von Aufträgen,
    2. die Durchführung von Sammelbestellungen,
    3. ein Zahlungsverzeichnis,
    4. die Bearbeitung personenbezogener Daten durch Übermittlung an den Administrator,
    5. die Änderung des Login-Passworts,
    6. das Entfernen des Profils.
  2. Um sich im Kundenbereich anzumelden, gehen Sie auf die Seite www.tspcb.pl und klicken Sie "Login". Wenn das Login-Formular angezeigt wird, füllen Sie die erforderlichen Felder aus, also Login und Passwort (zur Wiedererlangung des Passworts dient die Funktion "Passwort vergessen?"). Dann klicken Sie auf "Login".
  3. Um sich auf dem Kundenpanel zu registrieren, gehen Sie auf die Seite www.tspcb.pl, klicken Sie auf "Login" und dann auf "Registrieren". Nach Anzeigen des Registrierungsformulars geben Sie bitte die Art des Kontos ein - Privatperson, Firma - und füllen die erforderlichen Felder für die persönlichen Daten aus (Name, Vorname, E-Mails, Passwörter, Firmendaten, Telefon, Straße, Postleitzahl, Stadt). Es ist notwendig, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu genehmigen, die Erklärungen und Benachrichtigungen zu lesen. Das Erstellen eines Kontos wird abgeschlossen, indem Sie auf "Registrieren" klicken.
  4. Das Firmenkonto auf dem Portal www.tspcb.pl ist allen registrierten Benutzern zugänglich. Dies bedeutet, dass jeder Benutzer, der sich bei dem genannten Firmenkonto anmelden kann, Einsicht in die dort registrierten Projekte nehmen kann, auch wenn sie von anderen Benutzern hinzugefügt wurden, die für dieses Konto registriert sind. Die Überprüfung des Benutzers, der vom Administrator dem Firmenkonto hinzugefügt wurde, erfolgt durch Identifizierung der Domäne mit dem Firmennamen in der E-Mail-Adresse. Die volle Verantwortung für die auf dem genannten Firmenkonto registrierten Projekte tragen die Benutzer. Diese können alle darin enthaltenen Funktionen implementieren (einschließlich Auftragsbearbeitung, Datenänderung und Verstecken von Projekten). Wenn keine Notwendigkeit zu einer Intervention gemeldet wird, werden diese Aktivitäten vom Administrator nicht überwacht.

 

Das Unternehmen, das die Leiterplatten über diese Webseite verkauft, ist Firma TS PCB, die  Bestandteil von Techno-Service S.A. ist:

 

    Techno-Service S.A.

    Ul. Siedlicka 6 80-222 Gdańsk

    USt.-Id.-Nr.: 584-030-42-88

    Stammkapital: 598.912,80 PLN

    Eingezahltes Kapital: 598.912,80 PLN

    Polnisches Gerichtsregister (KRS): 0000054168 Amtsgericht Gdańsk-Północ in Gdańsk, VII Wirtschaftsabteilung KRS Gewerbeanmeldungsnummer

    (REGON): 190543954

     

    Kerngeschäft

     

    Das Kerngeschäft von TS PCB Techno-Service S.A. umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Leiterplatten. Die Leiterplatten werden auf individuelle Anfrage des Kunden, anhand von entworfenem Projekt und technischer Spezifikation gefertigt.

    Der gültige Text von AGB berücksichtigt die Änderungen vom 19.01.2023.